Infos zur aktuellen Verordnung

Veröffentlicht: Montag, 07. Juni 2021

Den Kindern erklären wir die Regeln, aber für Sie eine kurze Übersicht der aktuell geltenden Corona Verordnung und den damit verbundenen Regeln.

-      Maskenpflicht besteht in den Innenräumen

Ausnahme sind Nahrungsaufnahme, Sportunterricht und Unterricht in Gesang (jeweils im Freien)

-      Sportunterricht vorerst nur im Freien (unter 35 auch in Hallen erlaubt)

-      Testpflicht bleibt bestehen, wir testen mindestens 2 Mal wöchentlich

Ausstellung von Testaten wird von der Schule bereitgestellt und ist laut Verordnung ab Zeitpunkt der Testung 60 Stunde gültig.

-      Bildungshaus kann leider insofern nicht stattfinden, dass die Vorschüler und Schüler nicht durchmischt werden dürfen. Vorschüler dürfen aber wie geplant ins Schulgebäude kommen.

Die genaue Verordnung finden Sie hier und auf der Homepage des Kultusministeriums.