Sonderbeurlaubung vor den Weihnachtsferien

Veröffentlicht: Mittwoch, 08. Dezember 2021

Liebe Eltern, 

bitte beachten Sie: Die Landesregierung eröffnet im Zeitraum vom 20.-22.12.2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, in dem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. 

Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich an die Schulleitung gerichtet. 

Die weitere Ausführungen entnehmen Sie dem Ministerschreiben.