Zusammenfassung mit aktueller Verordnung

Veröffentlicht: Mittwoch, 09. Februar 2022

Das Wirr-Warr an Quaratänebestimmungen, Testpflicht, besonderen Maßnahmen und Pooltest Vorgaben macht es uns allen nicht gerade leicht. Wir wollen versuchen Ihnen eine Überblick über die geltenden Maßnahmen zu geben.

Genesene Kinder sind die ersten 28 Tage (Tag 1 ist Tag der Probeentnahme) noch nicht von der Testpflicht befreit. Sie nehmen 3 Mal wöchentlich an den Antigen Schnelltests teil (oder legen ein Zertifikat aus dem Testzentrum vor).

Von der Testpflicht ganz befreit sind die genesenen Kinder vom 29. bis zum 90. Tag nach der Freitestung. Davor und danach gilt die Testpflicht. 

Grundsätzlich sind positiv gestestete Personen 10 Tage in Quarantäne, Erstkontakte im eigenen Haushalt für 5. Die Quarantänemaßnahmen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und können sich innerhalb einer Familie verändern. Ich bitte Sie daher die Quarantänezeit mit dem Gesundheitsamt abzuklären.

Weiteres entnehmen Sie bitte der Verodnung.

VIELEN DANK