Meldepflicht

Wie auch Kopfläuse gibt es einige Krankheiten, die unter die Meldepflicht fallen. Das heißt, es ist Ihre Aufgabe unsere Einrichtung über eine dieser Krankheiten zu informieren und unsere Aufgabe diese Meldung an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.

Meldepflichtige Krankheiten sind unter anderem Windpocken, Hand-Mund-Fuß-Krankheit, Scharlach, Hepatitis, Mumps, Masern, Ringelröteln. Alle Meldepflichtigen Krankheiten finden Sie auf der Homepage des RKIs.