Musischer Abend 2022

Veröffentlicht: Dienstag, 12. Juli 2022

Testpflicht entfällt!

Veröffentlicht: Dienstag, 19. April 2022

Liebe Eltern, liebe Kinder,

auch die Testpflicht ist in der Zwischenzeit weggefallen. Damit haben wir nach den Osterferien einen Schulbetrieb, so normal, wie wir uns kaum noch erinnern können.

--> Keine Masken

--> Keine Tests

--> Gruppen dürfen sich mischen

Die Meldepflicht für Sie bei einem positiven Fall bleibt erhalten. Wir werden die Eltern einer Klasse weiterhin informieren, wenn es einen Fall in der Klasse gibt.

Auch Sie durfen das Schulgebäude wieder ohne Anmeldung betreten. Allerdings ist es derzeit sehr eng. Der Neubau und das bestehende Gebäude werden miteinander verbunden und nicht alle Wege sind begehbar. Doch wir uns auf ein wunderschönes neues Schulgebäude mit viel Platz, das in gar nicht allzu weiter Zukunft schon fertig sein wird.

H. Moosherr

 

Maskenpflicht entfällt!

Veröffentlicht: Freitag, 01. April 2022

Liebe Eltern, liebe Kinder,

auch in der Schule entfällt die Maskenpflicht ab Montag, den 04.04.2022. Die Testpflicht bleibt für nicht quarantänebefreite Personen bis zu den Osterferien erhalten. Weiteres entnehmen Sie dem Ministerschreiben.

 

 

Apassung der Maßnahmen

Veröffentlicht: Montag, 21. März 2022

Am 18.03.2022 wurden in der Verordnung die Maßnahmen an Schulen angepasst. Seit dem 21.03.2022 müssen sich Schülerinnen und Schüler nur noch zwei mal wöchentlich testen. Wir bleiben vorerst bei den Antigen-Selbsttests. Testtage sind Montag und Mittwoch. In unserem Hygienekonzept haben wir die Teststrategie angepasst. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Ministerschreiben.

 

 

 

 

Kleine Befreiung

Veröffentlicht: Mittwoch, 02. März 2022

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ebenweiler wurden am gumpigen Donnerstag gegen 11:00 Uhr doch noch befreit, zumindest aus den Klassenzimmern. Mit Musik, gute Laune und ein paar Süßis animierten uns ein paar Galgenweibla auf dem Schulhof zu Tanz, Spaß und närrischem Treiben.

Vielen Dank für diesen bunten und wunderschönen Morgen. Das Strahlen und die Freude der Kinder waren wunderschön.

 

 

 


 

 

Zusammenfassung mit aktueller Verordnung

Veröffentlicht: Mittwoch, 09. Februar 2022

Das Wirr-Warr an Quaratänebestimmungen, Testpflicht, besonderen Maßnahmen und Pooltest Vorgaben macht es uns allen nicht gerade leicht. Wir wollen versuchen Ihnen eine Überblick über die geltenden Maßnahmen zu geben.

Genesene Kinder sind die ersten 28 Tage (Tag 1 ist Tag der Probeentnahme) noch nicht von der Testpflicht befreit. Sie nehmen 3 Mal wöchentlich an den Antigen Schnelltests teil (oder legen ein Zertifikat aus dem Testzentrum vor).

Von der Testpflicht ganz befreit sind die genesenen Kinder vom 29. bis zum 90. Tag nach der Freitestung. Davor und danach gilt die Testpflicht. 

Grundsätzlich sind positiv gestestete Personen 10 Tage in Quarantäne, Erstkontakte im eigenen Haushalt für 5. Die Quarantänemaßnahmen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und können sich innerhalb einer Familie verändern. Ich bitte Sie daher die Quarantänezeit mit dem Gesundheitsamt abzuklären.

Weiteres entnehmen Sie bitte der Verodnung.

VIELEN DANK